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      1 year ago

      Ja! Auf eine extrem sperrige Ausweichformulierung einigen und die immer einsetzen bis das Verbot wegfällt.

      Z.B. “Schülerinnen und Schüler und alle diee sich keinem binären sozialen Geschlecht zuordnen und auf diese Schule gehen und selbstverständlich ebenso dazu gehören”

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      1 year ago

      Die bayerische Landesregierung hat zum 1. April für Schulen, Hochschulen und Behörden ein sogenanntes „Gender-Verbot“ erlassen. Das Gendern mit Sonderzeichen ist für Staatsbedienstete dann ausdrücklich untersagt.

      Das Binnen-I scheint ja auch nicht betroffen zu sein; können LehrerInnen also problemlos machen.