Die bayerische Landesregierung hat zum 1. April für Schulen, Hochschulen und Behörden ein sogenanntes „Gender-Verbot“ erlassen. Das Gendern mit Sonderzeichen ist für Staatsbedienstete dann ausdrücklich untersagt.
Das Binnen-I scheint ja auch nicht betroffen zu sein; können LehrerInnen also problemlos machen.
Das Binnen-I scheint ja auch nicht betroffen zu sein; können LehrerInnen also problemlos machen.